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Hinweise zur Benutzung

Die Benutzung des Archivs im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets steht allen Interessierten offen.

  •     Unter den durch die Benutzungsordnung geregelten Bedingungen können Archivalien werktags im Lesesaal im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets von 9.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.
  •     Eine Bestellung von Archivalien erfolgt beim Archivpersonal und ist regelmäßig zwischen 9.00 und 16.00 Uhr möglich.
  •     Vor Ihrem ersten Besuch melden Sie sich bitte im Archiv an unter Verwendung der Emailadresse archiv-hgr@rub.de oder telefonisch bei einem der Mitarbeiter des Archivs.

Benutzung des Archivs


Geschichte beginnt damit Fragen an die Vergangenheit zu stellen. Quellen sind die Dinge, die uns Informationen liefern, um diese Fragen beantworten zu können.

Die Suche nach Quellenmaterial in unseren Beständen ist möglich über unseren Online Katalog.

Suche mit Stichworten: Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit der allgemeinen Suche nach Stichworten, z.B. Arbeitsschutz oder dem Name einer historischen Person wie etwa Christel Darmstadt oder August Schmidt.

Suche in einem Bestand: Wenn ein bestimmter thematischer Zusammenhang gewählt ist und feststeht, lässt sich die Suche eingrenzen, indem nur in einem bestimmten Bestand gesucht wird. Hierzu muss der Name des Bestandes ausgewählt werden wie etwa der Bestand Christel Darmstadt, der Bestand der Gewerkschaft Leder.

Zusätzliche Eingrenzungen sind möglich über Zeit etc.. Grundsätzlich empfiehlt es sich verschiedene Strategien auszuprobieren und die Ergebnisse zu sichern.

Wenn Sie in unseren Beständen fündig geworden sind

  • Teilen Sie uns über den Benutzungsantrag mit für welche Archivalien Sie sich interessieren.
  • Vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter archiv-hgr@rub.de
  • Lesen Sie sich die Benutzungsordnung und den Antrag zur Benutzung durch und lassen Sie uns den Antrag ausgefüllt und signiert zukommen.

Wir heben für Sie die Materialien aus dem Magazin, reservieren Ihnen einen Arbeitsplatz im Lesesaal der Bibliothek, wo Sie Ihr gewünschtes Material einsehen können.

Bei Archivgut handelt es sich immer um einzigartige Dokumente. Von daher ist eine Nutzung nur vor Ort im Lesesaal der Bibliothek möglich und der Umgang unterliegt Regeln, die zum Schutz des Materials dienen. Dazu gehört vor allem ein besonders sorgfältiger Umgang mit den Materialien:

  • Die Bindung der Akten muss geschlossen bleiben, um die Authentizität bewahren zu können.
  • Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht eigenständig kopiert oder gescannt werden.
  • Um das Papier vor Verblassen zu schützen, darf nur ohne Blitz fotografiert werden.
  • Zur Markierung bestimmter Stellen können Papierstreifen genutzt werden, Klebezettel würden dem Papier schaden, ebenso das gewaltsame Aufbiegen und Beschweren der Seiten. Filzstifte, Kugelschreiber und Tintenfüller könnten die Dokumente dauerhaft schädigen – von daher in der Nähe des Archivguts nur mit Bleistift oder Laptop arbeiten.
  • Für die Arbeit mit Fotografien stellen wir gerne Handschuhe bereit, die getragen werden müssen. Damit schützen Sie sich ebenso wie das Material vor Schäden.

Alle Regeln im Umgang mit dem Archivgut finden Sie auch auf einem Merkblatt.

Bei der Nutzung des Archivguts sind die Persönlichkeits- und Urheberrechter Dritter zu wahren. Die Verletzung dieser Rechte kann durch die Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber gerichtlich verfolgt werden. Da das Archiv im Regelfall über keine Nutzungsrechte an Fotografien, anderen Bildwerken, Filmen und Tonaufzeichnungen verfügt, müssen diese im Fall einer Veröffentlichung von Ihnen selber eingeholt werden.

Bei der Nutzung von Archivalien, ob in Form von Kopien oder als bloße Angabe von Inhalten, muss eine Quellenangabe erfolgen.

Die Form dafür ist: Archiv im Haus der Geschichte des Ruhrgebiets (AHGR) Bestand Signatur, ggf. weitere Angaben.

Beispiel: AHGR Regionalverband Ruhr RVR 123 Brief von X an Y am 01.01.1970.